Dokumente, Vordrucke, Informationen
Förderanträge / Vordrucke
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) hat eine Datenbank mit allen für die ELER-Förderprogramme relevanten Unterlagen zusammengestellt. Auf der Plattform ELAISA stehen die Antragsunterlagen zum Herunterladen bereit.
Vordrucke für die EFRE- und ESF+-Förderprogramme stellt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bereit.
Formulare zur Dokumentation der Projektauswahl
Hier finden Sie die Vorlagen, die zur Dokumentation der Auswahlentscheidungen über die Projekte der Lokalen Aktionsgruppen für LEADER/CLLD vorgesehen sind. Die Dokumente sind ab sofort für die vorgenannte Dokumentation zwingend zu nutzen und ersetzen damit die Vorgaben aus den Anlagen 3a, 3b und 4 der Bescheide zur Anerkennung der Lokalen Aktionsgruppen vom Dezember 2022. In der Datei „Hinweise“ erhalten Sie Erläuterungen zum Ausfüllen der Formulare.
Vorhabenübersicht
Füllen Sie im Rahmen der Dokumentation folgende Vorhabenübersicht aus und reichen Sie diese zusammen mit den oben genannten Dokumenten zur Prüfung ein.
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Anlage 2 - Vorhabenübersicht
Dateiname: 2_PA_Vorhabenuebersicht_EFRE_ESF_ELER_11_2024.xlsx – Dateigröße: 24 KB
Dokumentation zur Vermeidung von Interessenkonflikten
Allen Auswahlentscheidungen geht die Aufklärung der an der Auswahl beteiligten Personen über die Vermeidung von Interessenkonflikten voraus. Die entsprechenden Erklärungen der Teilnehmenden des Entscheidungsgremiums sind der Dokumentation beizufügen, bzw. dem LVwA/der EU-VB EFRE/ESF/JTF im Zuge der Vorhabenauswahldokumentation gemäß "Hinweise Projektauswahlverfahren" zuzuleiten. Dafür sind folgende Dokumente zu verwenden:
Dokument zur Prüfung von Änderungsanträgen von Projekten
Um die Prüfung von Änderungsanträgen ebenfalls einheitlich dokumentieren zu können, wird hierfür eine weitere Vorlage (Anlage 5) auf dieser Seite zur Verfügung gestellt:
Die Dokumentationen sind unverzüglich nach der Vorhabenauswahl zur Prüfung in elektronischer Form beim Landesverwaltungsamt für Förderungen aus dem ELER und bei der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF für Förderungen aus dem EFRE oder ESF+ über die jeweiligen ddatabox-Zugänge* einzureichen.
Erst nach Bestätigung durch die Prüfbehörde können weitere Verfahrensschritte bei den jeweiligen Bewilligungsbehörden eingeleitet werden.
*Diese Zugänge erhalten Sie auf Anfrage beim zuständigen Referat im Landesverwaltungsamt bzw. bei der EU-VB EFRE/ESF/JTF (Kontakt s. rechte Spalte der Webseite).
Informations- und Kommunikationspflichten
Fördergeld-Empfängerinnen und -Empfänger sind verpflichtet, bestimmte Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen.
Bitte richten Sie sich dabei nach den Leitfäden des jeweiligen Fonds, aus dem Sie Unterstützung erhalten. Ausführliche Informationen sind auf den Europa-Seiten des Landes Sachsen-Anhalt verfügbar: