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Fördermöglichkeiten • Die Europäischen Fonds

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes • ELER

Projekte, die durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds ELER unterstützt werden können, sind in mehrere Förderbereiche kategorisiert. Im Einzelnen sind dies die Bereiche:

  • Entwicklung der nachhaltigen, multimodalen Mobilität
  • Vorhaben der ländlichen Entwicklung
  • Sportstättenbau / Freibäder
  • Entwicklung der Feuerwehrinfrastruktur
  • Kooperationsvorhaben

Bewilligungsbehörde für den ELER

Die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) übernehmen diese Aufgabe im Zusammenhang mit den Richtlinien LEADER 2021 - 2027. Für den Richtlinienteil Kooperationen wird die Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Bewilligungsbehörde sein.

Die jeweilige Zuständigkeit ist dieser Übersicht zu entnehmen:

ALFF Altmark



 
  • LAG Westliche Altmark
  • LAG Altmark Mitte
  • LAG Altmark-Elbe-Havel
  • LAG Colbitz-Letzlinger Heide
  • LAG Zwischen Elbe und Fiener Bruch
ALFF Mitte






 
  • LAG Magdeburg für Europa
  • LAG Rund um den Huy
  • LAG Harz
  • LAG Nordharz-Aschersleben-Seeland
  • LAG Börde
  • LAG Bördeland
  • LAG Börde-Bode-Auen
  • LAG Flechtinger Höhenzug und Drömling
ALFF Anhalt



 
  • LAG Elbe-Saale
  • LAG Anhalt
  • LAG Dübener Heide Sachsen-Anhalt
  • LAG Wittenberger Land
  • LAG Mittlere Elbe-Fläming
ALFF Süd




 
  • LAG Montanregion Sachsen-Anhalt Süd
  • LAG Naturpark Saale-Unstrut-Triasland
  • LAG Mansfeld-Südharz
  • LAG Unteres Saaletal und Petersberg
  • LAG Saale-Elster-Geiseltalsee
  • LAG Halle (Saale)

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Europäischer Sozialfonds • ESF+

Auf Grundlage des Programms für den Europäischen Sozialfonds Plus des Landes Sachsen-Anhalt 2021 – 2027 sollen mit CLLD die Herausforderungen des demographischen, strukturellen und sozialen Wandels durch regionale Aktivitäten über den Bottom-up-Ansatz angegangen werden.

Gefördert wird die Durchführung von Projekten, die einen der nachfolgenden Förderschwerpunkte verfolgen.

  • Regionaler und kommunaler Willkommenskultur
  • Begegnung demografischer und struktureller Wandel
  • Lokale Arbeitsmarktintegration
  • Chancengleichheit
  • Abbau von Bildungs- und Qualifikationsdefiziten
  • Regionaler Zusammenhalt
  • Kooperation Schulen und Unternehmen
  • Umweltbildung, nicht-investiver Naturschutz
  • Kulturelle Bildung

Bewilligungsbehörde für den ESF+

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als Bewilligungsbehörde stellt hier alle wesentlichen Informationen für Antragstellende und Projekttragende bereit.

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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung • EFRE

Auf der Grundlage des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen-Anhalt 2021 - 2027 soll ein bürgernäheres Europa durch die Förderung einer nachhaltigen und integrierten Entwicklung (ökologisch, sozial, ökonomisch) erzielt werden, um Sachsen-Anhalt als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.

Gefördert werden Projekte, die einen der nachfolgenden Förderschwerpunkte verfolgen:

  • Kulturelle Infrastruktur
  • Altlasten- bzw. Bodensanierung und Bodenschutz
  • Nicht schulische Sportstätten
  • Klimaschutz
  • Demografischer Wandel
  • Aktiv- und Naturtourismus
  • Stärkung von regionalen Klein- und Kleinstunternehmen

Zuwendungen werden auch den Lokalen Aktionsgruppen (LAGen) sowie für den LAG-Managern gewährt, für die im Zusammenhang mit der Umsetzung der lokalen Entwicklungstrategie verbundenen laufenden Ausgaben.

Förderschwerpunkte sind:

  • LAG-Management
  • Betreiben einer LAG

Bewilligungsbehörde für den EFRE

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als Bewilligungsbehörde stellt hier (EFRE-Prfojekte) und hier (LAG-Management) alle wesentlichen Informationen für Antragstellende und Projekttragende bereit.

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Kooperationsvorhaben

Gegenstand der Förderung ist zudem eine gebietsübergreifende und über Grenzen hinausreichende Zusammenarbeit lokaler Aktionsgruppen. Ziele sind dabei lokale Perspektiven zu erweitern, Wissenstransfer, Innovationen oder die Wettbewerbsfähigkeit der Subregion zu fördern. Die Kooperationsvorhaben sind ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der genehmigten lokalen Entwicklungsstrategie. Die Durchführung eines  Kooperationsvorhabens ist gemäß Wettbewerbsaufruf des Landes Sachsen-Anhalt vom 1.11.2021 eine Mindestvoraussetzung zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie.

Gebietsübergreifende Zusammenarbeit

Die gebietsübergreifende Zusammenarbeit betrifft die Zusammenarbeit mehrerer lokaler Aktionsgruppen des Landes Sachsen-Anhalt untereinander wie auch mit lokalen Aktionsgruppen anderer Bundesländer (bundesländerübergreifende Zusammenarbeit) sowie von lokalen Aktionsgruppen aus Sachsen-Anhalt mit Gruppen aus lokalen öffentlichen und privaten Partnern, die eine lokale Entwicklungsstrategie umsetzen, sowohl innerhalb von Sachsen-Anhalt als auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Transnationale Zusammenarbeit

Transnationale Kooperationsvorhaben können von lokalen Aktionsgruppen aus Sachsen-Anhalt mit lokalen Aktionsgruppen sowie Gruppen aus lokalen öffentlichen und privaten Partnern, die eine lokale Entwicklungsstrategie innerhalb oder – in ländlichen Gebieten – auch außerhalb der Europäischen Union umsetzen, durchgeführt werden.

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Kontakt

Fragen zu konkreten Projekten

EFRE und ESF+-Projekte: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

ELER-Projekte: Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten

 

LEADER-Förderung aus dem ELER
Thomas Schulze
EU-Verwaltungsbehörde ELER
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Telefon: +49 391 567 2052
Email: Thomas.Schulze(at)sachsen-anhalt.de


CLLD-Förderung aus dem EFRE und dem ESF+
Rosika Sander
EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Telelefon: +49 391 567 1475
E-Mail: Rosika.Sander(at)sachsen-anhalt.de


LEADER/CLLD, Lokale Entwicklungsstrategien
Antje Böttger
Referat 409 Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
Landesverwaltungsamt

Telelefon: +49 345 514 2468
E-Mail: Antje.Boettger(at)LVwA.sachsen-anhalt.de