Fördermöglichkeiten • Die Europäischen Fonds
Richtlinien
Diese Förderrichtlinien stehen zur Verfügung:
Richtlinie CLLD ESF+ 2021 - 2027
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes • ELER
Projekte, die durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds ELER unterstützt werden können, sind in mehrere Förderbereiche kategorisiert. Im Einzelnen sind dies die Bereiche:
- Entwicklung der nachhaltigen, multimodalen Mobilität
- Vorhaben der ländlichen Entwicklung
- Sportstättenbau / Freibäder
- Entwicklung der Feuerwehrinfrastruktur
- Kooperationsvorhaben
Bewilligungsbehörde für den ELER
Die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) übernehmen diese Aufgabe im Zusammenhang mit den Richtlinien LEADER 2021 - 2027. Für den Richtlinienteil Kooperationen wird die Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Bewilligungsbehörde sein.
Die jeweilige Zuständigkeit ist dieser Übersicht zu entnehmen:
ALFF Altmark |
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ALFF Mitte |
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ALFF Anhalt |
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ALFF Süd |
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Europäischer Sozialfonds • ESF+
Auf Grundlage des Programms für den Europäischen Sozialfonds Plus des Landes Sachsen-Anhalt 2021 – 2027 sollen mit CLLD die Herausforderungen des demographischen, strukturellen und sozialen Wandels durch regionale Aktivitäten über den Bottom-up-Ansatz angegangen werden.
Gefördert wird die Durchführung von Projekten, die einen der nachfolgenden Förderschwerpunkte verfolgen.
- Regionaler und kommunaler Willkommenskultur
- Begegnung demografischer und struktureller Wandel
- Lokale Arbeitsmarktintegration
- Chancengleichheit
- Abbau von Bildungs- und Qualifikationsdefiziten
- Regionaler Zusammenhalt
- Kooperation Schulen und Unternehmen
- Umweltbildung, nicht-investiver Naturschutz
- Kulturelle Bildung
Bewilligungsbehörde für den ESF+
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als Bewilligungsbehörde stellt hier alle wesentlichen Informationen für Antragstellende und Projekttragende bereit.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung • EFRE
Auf der Grundlage des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen-Anhalt 2021 - 2027 soll ein bürgernäheres Europa durch die Förderung einer nachhaltigen und integrierten Entwicklung (ökologisch, sozial, ökonomisch) erzielt werden, um Sachsen-Anhalt als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.
Gefördert werden Projekte, die einen der nachfolgenden Förderschwerpunkte verfolgen:
- Kulturelle Infrastruktur
- Altlasten- bzw. Bodensanierung und Bodenschutz
- Nicht schulische Sportstätten
- Klimaschutz
- Demografischer Wandel
- Aktiv- und Naturtourismus
- Stärkung von regionalen Klein- und Kleinstunternehmen
Zuwendungen werden auch den Lokalen Aktionsgruppen (LAGen) sowie für den LAG-Managern gewährt, für die im Zusammenhang mit der Umsetzung der lokalen Entwicklungstrategie verbundenen laufenden Ausgaben.
Förderschwerpunkte sind:
- LAG-Management
- Betreiben einer LAG
Bewilligungsbehörde für den EFRE
Kooperationsvorhaben
Gegenstand der Förderung ist zudem eine gebietsübergreifende und über Grenzen hinausreichende Zusammenarbeit lokaler Aktionsgruppen. Ziele sind dabei lokale Perspektiven zu erweitern, Wissenstransfer, Innovationen oder die Wettbewerbsfähigkeit der Subregion zu fördern. Die Kooperationsvorhaben sind ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der genehmigten lokalen Entwicklungsstrategie. Die Durchführung eines Kooperationsvorhabens ist gemäß Wettbewerbsaufruf des Landes Sachsen-Anhalt vom 1.11.2021 eine Mindestvoraussetzung zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie.
Gebietsübergreifende Zusammenarbeit
Die gebietsübergreifende Zusammenarbeit betrifft die Zusammenarbeit mehrerer lokaler Aktionsgruppen des Landes Sachsen-Anhalt untereinander wie auch mit lokalen Aktionsgruppen anderer Bundesländer (bundesländerübergreifende Zusammenarbeit) sowie von lokalen Aktionsgruppen aus Sachsen-Anhalt mit Gruppen aus lokalen öffentlichen und privaten Partnern, die eine lokale Entwicklungsstrategie umsetzen, sowohl innerhalb von Sachsen-Anhalt als auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Transnationale Zusammenarbeit
Transnationale Kooperationsvorhaben können von lokalen Aktionsgruppen aus Sachsen-Anhalt mit lokalen Aktionsgruppen sowie Gruppen aus lokalen öffentlichen und privaten Partnern, die eine lokale Entwicklungsstrategie innerhalb oder – in ländlichen Gebieten – auch außerhalb der Europäischen Union umsetzen, durchgeführt werden.