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Struktur und Gremien im LEADER und CLLD-Netzwerk

Lokale Aktionsgruppen (LAG)

Die LAG bilden die Grundlage im LEADER und CLLD-Prozess. Sie sind das Engagement der Bevölkerung des ländlichen Raums vor Ort. Sie beschließen, in welchen Projekten und Initiativen das Geld eingesetzt werden soll. Sie dienen als erste Ansprechpartner für interessierte Projektträgerinnen und Projektträger.

Die 24 Lokalen Aktionsgruppen in Sachsen-Anhalt umfassen unterschiedliche Regionen. Für interessierte Projektträgerinnen und -träger steht eine Übersicht über die für sie örtlich zuständen Aktionsgruppen bereit.

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LAG-Managements

LAG-Managerinnen und -Manager stehen den Lokalen Aktionsgruppen zur Seite. Sie verwalten die Durchführung des LEADER und CLLD-Prozesses auf Ebene der Lokalen Aktionsgruppen und informieren die Öffentlichkeit über das Verfahren. Auch sie dienen als erste Ansprechpartner für interessierte Projektträgerinnen und Projektträger.

Als Ansprechpartner des gesamten Netzwerks stehen die Sprecherinnen und der Sprecher der LAG-Managements zur Verfügung.

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EU-Verwaltungsbehörden

Den Verwaltungsbehörden für den ELER, den EFRE und den ESF+ im Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt obliegt die Hoheit über die Richtliniengebung im LEADER- und CLLD-Prozess.

Für die Richtlinie LEADER (hier: Vorhaben der ländlichen Entwicklung, Entwicklung der Feuerwehrinfrastruktur, Förderung von Sportstätten und Freibädern, Entwicklung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität) ist die EU-Verwaltungsbehörde ELER in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt, dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt und dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten verantwortlich.

Die Verantwortung für die Bereiche der EFRE- und der ESF+-Förderung der Richtlinie CLLD trägt die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF.

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Landesverwaltungsamt

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) fungiert in der Förderperiode 2021-2027 als zentrale Fachaufsichts-, Genehmigungs-, Koordinierungs- und Bündelungsbehörde.

Nach der Unterstützung und fachlichen Begleitung des Auswahl- und Genehmigungsverfahrens der Lokalen Entwicklungsstrategien, werden die Änderungen dieser ebenfalls durch das LVwA geprüft und im Rahmen ihrer Zuständigkeit bestätigt.

Weiterhin wurde es mit der Fachaufsicht über die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, als Bewilligungsbehörden für ELER-Maßnahmen, betraut.

Neben der Erhebung der Monitoring- und Evaluierungsdaten auf Grundlage der Jahresberichte der Lokalen Aktionsgruppen (LAG), werden mit diesen Jahresgespräche geführt. Das LVwA hat die Federführung über die Vorbereitung und Betreuung der Netzwerk- und Arbeitsgremien, die Durchführung von Schulungen und Weiterbildungen sowie die Öffentlichkeitsarbeit inne.

Im Bereich des ELER-Fonds werden die LEADER/CLLD-spezifischen Verfahrensvorgaben und -anforderungen für die Lokalen Aktionsgruppen zentral geprüft. Dazu gehört unter anderem die ordnungsgemäße Durchführung von Projektauswahlverfahren. Dabei wird zusätzlich der genehmigte Finanzierungsplan LEADER einschließlich der Finanzvorgaben an die LAG überwacht. Sollte es zu Unstimmigkeiten zwischen den Antragstellenden und der LAG kommen, ist das LVwA gleichzeitig Clearingstelle für Projektauswahlverfahren für LEADER/CLLD in Sachsen-Anhalt.

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Bewilligungsbehörden

Die Bewilligungsbehörden nehmen Projektanträge entgegen, prüfen diese und erteilen Bewilligungen. Sie betreuen den Projekttragenden während der Durchführung des Projektes. Bei Ihnen ist das Projekt nach erfolgreicher Durchführung abzurechnen, sodass die entsprechende Auszahlung veranlasst werden kann. Bewilligungsbehörden sind:

Die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten für ELER-Maßnahmen und

die Investitionsbank Sachsen-Anhalt für ESF+- und EFRE-Maßnahmen.

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Kontakt

Fragen zu konkreten Projekten

CLLD: EFRE und ESF+-Projekte: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

LEADER: ELER-Projekte: Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten

 

LEADER-Förderung aus dem ELER
Markus Evert
EU-Verwaltungsbehörde ELER
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Telefon: +49 391 567 2048
Email: markus.evert(at)sachsen-anhalt.de

 

 

CLLD-Förderung aus dem EFRE
Florian Kittel
EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Telefon: +49 391 567 1470
E-Mail: florian.kittel(at)sachsen-anhalt.de

CLLD-Förderung aus dem ESF+
Seraphine Warmuth
EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Telefon: +49 391 567 1423
E-Mail: seraphine.warmuth(at)sachsen-anhalt.de


LEADER/CLLD, Lokale Entwicklungsstrategien und Prüfung Projektauswahlverfahren
Antje Böttger
Referat 409 Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Telelefon: +49 345 514 2468
E-Mail: antje.boettger(at)lvwa.sachsen-anhalt.de