Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt erhielt eine Anfrage zur Förderfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen für Veranstaltungen. Wir möchten in dem Zusammenhang folgendermaßen informieren:
Insoweit die Förderungen von Veranstaltungen im Rahmen Ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie zugelassen sind, können Sicherheitseinrichtungen oder Überfahrschutzeinrichtungen ein Bestandteil dieses Vorhabens sein und sind in dem Rahmen aus Sicht des Richtliniengebers (LEADER) förderfähig.