99 Artikel und 173 Erwägungsgründe umfasst die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, kurz die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Dies betrifft jeden in der EU. Die DSGVO schützt die Daten von natürlichen Personen vor ungewollter Verbreitung.
Jeder, der in irgendeiner Form personenbezogene Daten verarbeitet, muss sich daran halten. So auch die Lokalen Aktionsgruppen in Sachsen-Anhalt, deren Vorsitzende und Vorstände zu Verantwortlichen für den Schutz der ihnen übermittelten Daten werden.
Um den LAGs mit Blick auf die Wahrung datenschutzrechtlicher Belange eine Orientierung zu geben und sie diesbezüglich bei ihren Aktivitäten zu unterstützen, wurden am 27.02.2024 zu einer Schulung in das Ministerium der Finanzen nach Magdeburg eingeladen. Die beauftragten Referenten gaben einen Überblick über die Grundlagen des Datenschutzes und gingen dabei auf spezifische Zusammenhänge zum LEADER/CLLD-Prozess ein.
Als Ergänzung wird am 19.03.2024 eine zweite Veranstaltung dazu im Online-Format angeboten. Hier sollen dann konkrete Fragen zum Datenschutz der Lokalen Aktionsgruppen und der LAG-Managements beantwortet werden.