„LEADER – Umsetzung leicht gemacht“ – So betitelte die Deutsche Vernetzungsstelle ländliche Räume für die gemeinsame Agrarpolitik der EU (DVS) ihren Workshop am 29. und 30. April 2025 in der Stadt der Dichter und Denker - Weimar. Ziel war es, Verwaltungsbehörden, Zahlstellen, Bewilligungsbehörden und LEADER-Managements an einen Tisch zu bringen und gemeinsam über Möglichkeiten zur Erleichterung der Umsetzung zu diskutieren.
Die aufgeworfenen Themen waren unter anderem die Nutzung des „Draft Budget“ für Mikrovorhaben. Wouter Peters aus Flandern hat über den erfolgreichen Einsatz berichtet. Geprüft wurden dabei weder Rechnungen noch Vergaben. Was zählte war, dass das Ziel der Vorhaben erreicht wurde. Was natürlich auch bedeutet: „Alles oder nichts! Kein Realisierungsnachweis = keine Zahlung“.
Thomas Schulze aus der EU-Verwaltungsbehörde (EU-VB) für den ELER aus Sachsen-Anhalt berichtete zur Umsetzung der Vorschusszahlungen an die Begünstigten. Dabei zeigte er sowohl die Hürden in der Implementierung, aber vor allem den Nutzen für Verwaltung und Antragstellende auf. Vor allem die privaten Antragsteller nutzen die Möglichkeit, um ihre Liquidität während der Vorhabensdurchführung zu verbessern. Die Kommunen in Sachsen-Anhalt nutzen diese Option jedoch noch eher stiefmütterlich. Hier wünscht er sich im Sinne der knappen kommunalen Haushalte ein Umdenken. Auch Herr Anton Feil aus dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus berichtet über den Einsatz dieser Vorschusszahlungen. In Bayern gilt allerdings die Vorgabe, dass es lediglich eine Vorschusszahlung und eine Schlusszahlung gibt, wesentlich um die verhältnismäßig hohen Verwaltungskosten für die Umsetzung von LEADER zu reduzieren. Herausforderung in Bayern sind sehr viele kleine LAG mit entsprechend geringem FOR im Verhältnis zu den Verwaltungskosten.
Frank Wolter von TEAM3 brachte die Anwesenden auf den neusten Stand zu den aktuellen Vergabevorschriften.
Für Unruhe sorgte der Bericht von Katrin Kahl und Dennis Smuda aus dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein zu den aktuellen dortigen Ansätzen zur Vermeidung von Doppelförderung. Der Europäische Rechnungshof (ERH) hat dies in seinem Sonderbericht 22/2024 kritisch hinterfragt, sodass in Schleswig-Holstein versucht wird, mit weiteren Vorgaben zur Rechnungslegung mehr Klarheit bzw. Sicherheit zu schaffen. Schließlich bedeutet dies jedoch einen deutlichen Bürokratieaufwuchs, der kritisch diskutiert wurde.
Dies führte auch zu einer kritischen Diskussion allgemein dazu, wie die Bundesländer angemessen auf Forderungen der europäischen Prüfbehörden oder entsprechende Aussagen in den Sonderberichten des ERH reagieren sollten. Bürokratieaufwuchs sollte dabei nicht die Antwort sein. Eher müsse in Brüssel und vor allem beim ERH und den Prüfbehörden für ein Bewusstsein geworben werden, dass bei LEADER viel aus dem Ehrenamt heraus agiert würde, ein gewisses Maß an Vertrauen gegeben sein muss und die wachsende Bürokratie durch immer höhere Prüf- und Kontrollanforderungen dem LEADER-Ansatz schadet und ihn schließlich schwächt.
Mareen Rosenkranz von der EU-VB ELER in Sachsen-Anhalt informierte die Anwesenden abschließend über den aktuellen Stand zur bundesweiten Evaluierung des GAP-Strategieplans, mit speziellem Bezug zur Evaluierung des LEADER-Mehrwerts. In Sachsen-Anhalt werden dafür zusätzlich notwendige Indikatoren schon jetzt standardmäßig über die Jahresberichte der LAG erfasst. Welche Anforderungen zur Mitwirkung an der Evaluierung ggf. aber darüber hinaus noch auf die LAG zukommen, werden die Feinkonzepte zeigen, die im Sommer mit dem dann beauftragten Evaluationsteam erstellt werden.
Weitere Informationen sind auf den Seiten der DVS zu finden.