Am 15.01.2021 wurden vom Landesverwaltungsamt die Prioritätenlisten für 2021 bestätigt. Damit ist eine wesentliche Grundlage für die Antragstellerinnen und Antragsteller geschaffen, ihren Projektantrag bei den Bewilligungsbehörden zu stellen. Nicht vergessen! Zuwendungsanträge müssen bis spätestens 01.03.2021 jeweils im Landesverwaltungsamt oder in den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht sein.