Noch fehlende Anträge aus dem Sonder-FOR ELER 2020 (4. Rate) sind bis spätestens 29. Januar 2021 (Ausschlussfrist) beim jeweils zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einzureichen. Für Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen Ihr jeweils zuständiges ALFF zur Verfügung.