LEADER und CLLD in der Förderperiode 2021 - 2027
LEADER und CLLD werden fortgesetzt und erweitert!
FAQs zu LEADER/CLLD in der neuen Förderperiode 2021-2027
Sie finden hier die jeweils aktuelle Version des FAQ-Dokumentes zu den Themen der neuen Förderperiode für die Lokalen Aktionsgruppen. Grundlegende Festlegungen stehen jedoch immer unter einem Kabinettsvorbehalt.
FAQ-Dokument
Anlagen
Entwurf eines Zeitstrahls für LEADER/CLLD
Empfehlungen für eine Vereinssatzung
Weitere Handreichungen
Übersicht über verschiedene Rechtsformen
Unterstützende Hinweise für eine Vereinsgründung
Rechtsinformationen für Vereine vom MJ
Leitfaden für Vereinsrecht vom BMJV
Steuertipps für Vereine vom MF
Eingetragener Verein vs. nicht-eingetragener Verein
Informationen zur Gründung eines Vereins
Die Wahl der konkreten eigenständigen juristischen Person als Rechtsform obliegt den Lokalen Aktionsgruppen. Die EU-Verwaltungsbehörden können Orientierungen geben, jedoch keine Rechtsberatung gewähren.
Fondsübergreifender Ansatz
In der kommenden Förderperiode 2021 - 2027 wird das sehr erfolgreiche LEADER und CLLD-Programm fortgesetzt und erweitert. Schlankere Strukturen, neue Fördergegenstände und die Weiterentwicklung bewährter Prozesse werden dazu beitragen, die ländliche Entwicklung weiter voranzubringen.
Für die Förderung werden die drei Fonds ELER, EFRE und ESF erneut zur Verfügung stehen und gewinnbringend kombiniert.
Informationen zur Vorbereitung der neuen Förderperiode 2021-2027, z. B. künftige Schwerpunkte der Kohäsionspolitik, den mehrjährigen Finanzrahmen oder Kabinettsbeschlüsse, können Sie immer aktuell den Seiten der ESI-Fonds entnehmen.
Aktueller Entwicklungsstand
Aufgrund des Beschlusses des Landeskabinetts vom 18.02.2020 gründeten die EU-Verwaltungsbehörden im Ministerium der Finanzen eine Interministerielle Arbeitsgruppe "Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung von EADER/CLLD in der EU-Förderperiode 2021 - 2027".
Neben dieser Arbeitsgruppe wurde eine beratende Arbeitsgruppe LEADER/CLLD eingerichtet, durch die Akteure und Verantwortliche der Lokalen Aktionsgruppen in die Vorbereitungen der neuen Förderperiode einbezogen sind. Mitglieder sind LAG-Vorsitzende, LEADER-Managements und Vertreterinnen und Vertreter der Träger der LEADER-Managements. Hierzu erfolgt eine enge Abstimmung mit dem LEADER-Netzwerk.
Veranstaltungen zur Vorbereitung der Förderperiode 2021 - 2027
Um die kommende Förderperiode gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren vorzubereiten, planen die EU-Verwaltungsbehörden verschiedene Veranstaltungen für die Lokalen Aktionsgruppen und das LEADER-Management:
- Großer LEADER-Arbeitskreis am 07.07.2020 (Ergebnisse),
- Workshop zur Vereinsgründung und zum Vereinsrecht (insb. Steuer- und Haftungsrecht) sowie zur zukünftigen Gestaltung der Gebietskulisse am 22.09.2020 (Ergebnisse),
- Workshop/Schulung bzw. Einzelcoachings zu aktuellen Themen der LAG sowie Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen die neue Förderperiode betreffend,
- Beratung der LAG-Vorsitzenden mit den EU-Verwaltungsbehörden unter Teilnahme des Finanzministers.
Sobald die Termine dieser Veranstaltungen feststehen, werden Sie angekündigt und im Nachgang mit ihren Ergebnissen kommuniziert. Sie können sich auf der Seite Veranstaltungen auf dem Laufenden halten!
Informationen zum Übergangszeitraum im ELER
Die Europäische Kommission hat den ersten Entwurf einer Übergangsverordnung für die Zeit bis zur Genehmigung des GAP-Strategieplans vorgelegt.
Es wird eine verpflichtende Verlängerung der EPLR 2014 - 2020 um 2 Jahre mit entsprechender Verpflichtung zur Mittelumsetzung für alle Mitgliedsstaaten geben.
Unabhängig davon ist es das Ziel der EU-Verwaltungsbehörden ELER, EFRE und ESF, keine Förderlücken entstehen zu lassen. Zudem soll den LAG möglichst durchgängig ein LEADER-Management zur Seite stehen.
Konkrete Informationen werden hier zu gegebener Zeit veröffentlicht.