LEADER-Förderung aus dem ELER
Über LEADER werden verschiedene Projekte aus dem ELER gefördert. Die möglichen Förderschwerpunkte finden sich in verschiedenen Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt wieder. Die meisten Vorhaben werden über die Richtlinie LEADER/CLLD aus dem Ministerium der Finanzen und über die RELE 2014-2020 aus dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie umgesetzt. Dabei fallen Vorhaben, wie Dorferneuerung, Ländlicher Wegebau oder die Sanierung von Sportstätten unter die Richtlinie RELE. Die Anträge werden im zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten abgegeben. Besonders innovative Projekte, welche nicht über die RELE förderfähig sind, können über die Richtlinie LEADER/CLLD gefördert werden. Diese Anträge werden im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt im Standort Halle (Saale) eingereicht und bearbeitet. Dort werden auch die Prioritätenlisten der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) geprüft. Diese listen die durch die LAG zur Förderung ausgewählten Projekte auf. Nach Bestätigung einer solchen Liste können die Anträge bewilligt werden. Somit wird ein transparentes und nicht-diskriminierendes Verfahren gewährleistet.