LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums(ELER)
Fördermöglichkeiten
Mithilfe der LEADER-Methode kann die Unterstützung von Vorhaben aus dem ELER erfolgen. Es werden die folgenden drei Förderbereiche unterschieden:
- Management und Sensibilisierung im Zusammenhang mit der Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien (LES)
- Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER), die über Mainstreamvorhaben des EPLR 2014-2020 hinausgehen
- Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationsvorhaben (Vorbereitung und Anbahnung von Kooperationsvorhaben und deren Umsetzung)
- ELER-Programme des MULE zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategien
Richtlinie LEADER/CLLD
Sie möchten ein Vorhaben mit Hilfe der LEADER-Förderung umsetzen? Sehen Sie in der Richtlinie LEADER/CLLD, welche Grundlagen zu berücksichtigen sind. Oder wenden Sie sich am besten an den Ansprechpartner der LAG in Ihrer Region. Werfen Sie einen Blick auf die Übersichtskarte der LAG und finden Sie Ihren richtigen Ansprechpartner.
Damit Ihr Antrag nach Auswahl durch die LAG bei der Bewilligungsbehörde erfolgreich bearbeitet werden kann, sind folgende Dokumente zu berücksichtigen. Besprechen Sie dies am besten in der Beratung mit dem LEADER-Management.
Die Stellungnahme der LEADER-Managements zu Ihrem Vorhaben
Für alle Vorhaben, die im Rahmen der Richtlinie LEADER/CLLD beim Landesverwaltungsamt sowie nach der Richtlinie RELE 2014-2020 bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten beantragt werden, ist eine Stellungnahme des zuständigen LEADER-Managements zwingender Bestandteil. Hierfür ist das Formblatt zu verwenden.
Weitere generelle Fördergrundlagen
Merkblatt Interessenkonflikt einschließlich Erklärung
Merkblatt Vergabe für private und öffentliche Antragsteller im Rahmen von ELER/EGFL-Förderprojekten
Nutzen Sie bei Bedarf gerne die Anlagen zum Stammdatenbogen, bspw. zur Erteilung einer Vollmacht.